REGELN FÜR EIN GUTES ZUSAMMENLEBEN BEI BALBOA

 

  1. UNSERE STUDIOS BESUCHEN

Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen der RENZO BALBOA AG erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Trainingsteilnehmers. Seitens der RENZO BALBOA AG wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen der RENZO BALBOA AG. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Trainingsteilnehmers in den Räumlichkeiten der RENZO BALBOA AG wird ausdrücklich wegbedungen.

Der Trainingsteilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Personals der RENZO BALBOA AG Folge zu leisten. Im Falle der Nichteinhaltung erteilter Weisungen des Personals ist die RENZO BALBOA AG berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, den Teilnahmevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Abonnement für ungültig zu erklären; ein Rückforderungsanspruch des Trainingsteilnehmers ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebs durch den Trainingsteilnehmer ist die Ansetzung einer Mahnfrist nicht erforderlich.

Der Trainingsteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat der RENZO BALBOA AG die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu ersetzen.

 

  1. MITEINANDER TRAINIEREN

Das Mindestalter für Mitglieder und Gäste beträgt 18 Jahre, was die Klassen betrifft, in denen Gewichte benutzt werden. Ausnahmen sind Kindertrainings wie Fitdankbaby und MumFit. In Ausnahmefällen dürfen auch Gäste unter 18 Jahren die Trainings besuchen, sofern sie die körperlichen Voraussetzungen erfüllen und das ausdrückliche Einverständnis der Eltern nachweisen können.

 

  1. MITGLIED BEI BALBOA SEIN

Ein gültiges Abonnement oder der Kauf eines einzelnen Workouts berechtigt zum Besuch und zur Nutzung der zur Verfügung stehenden Trainingsanlagen, Trainingsgeräte und Leistungsangeboten während der regulären Kurszeiten der Studios der RENZO BALBOA AG gemäss den aktuellen Kursplänen der einzelnen Studios. Die RENZO BALBOA AG sowie jedes einzelne Studio behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kursplanänderungen jederzeit vorzunehmen und/oder die Öffnungszeiten der Studios den veränderten Verhältnissen anpassen zu können.

Ein Abonnement ist grundsätzlich persönlich und nicht übertragbar und wird nicht automatisch verlängert. Die RENZO BALBOA AG kann Abonnemente herausgeben, die von einer vordefinierten Anzahl Personen genutzt werden können oder solche, die auf eine andere Person übertragbar sind.

Die allfällige Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebotes der RENZO BALBOA AG durch den Trainingsteilnehmer berechtigt ihn weder zu einer Rückforderung noch zur Geltendmachung einer Reduktion des bezahlten Abonnements.

Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung des Studios am Ort der Vertragsunterzeichnung, welche von RENZO BALBOA AG verschuldet ist und die länger als eine (1) Kalenderwoche gedauert hat, verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal aber höchstens um zwei (2) volle Monate.

Zeitgutschrift: Beim Vorliegen eines triftigen Grundes wie in den nachfolgend abschliessend aufgeführten Fällen wird dem Abonnement eine Zeitgutschrift gewährt, sofern die Verbindung zusammenhängend mindestens 10 Tage gedauert hat, der Nachweis der Verhinderung erbracht wird und der Verhinderungsgrund beim Kauf des Abonnements nicht vorhersehbar war. Die gewährte Zeitgutschrift wird dem bereits vorhandenen und gültigen Abonnement hinzugerechnet. Eine geldwerte Rückerstattung einer Zeitgutschrift, auch im Falle der Nichterneuerung des Abonnements ist dagegen ausdrücklich ausgeschlossen. Zeitgutschriften werden nur in folgenden Fällen erteilt:

  • Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses
  • Bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes
  • Bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland
  • Bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers.

Für die Abonnemente 3-Monatsabo (1x) und 12-Monatsabo (2x) ist der Trainingsteilnehmer berechtigt, sein Monatsabonnement Ferien bedingt zu pausieren, sofern die Verbindung zusammenhängend mindestens 10 Tage gedauert hat.

Rückerstattungen bezahlter Abonnements sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

  1. SICH ZU TRAININGS ANMELDEN

Um an einer Balboa Klasse teilzunehmen, kann sich der Trainingsteilnehmer für die Klasse vorgängig anmelden. Dies ist entweder über die Balboa Website www.balboamove.ch, über die App „Mindbody“ oder im Ausnahmefall telefonisch möglich. Sollte eine Klasse bereits ausgebucht sein, so gibt es eine Warteliste, auf die sich der Trainingsteilnehmer setzen lassen kann. Sollte ein Platz durch eine Abmeldung frei werden, so rückt der Trainingsteilnehmer von der Warteliste auf die Teilnehmerliste und wird darüber per Email automatisch informiert.

Für die Anmeldung zu den Balboa Klassen gelten folgende Regeln:

  • Jeder Besitzer eines Abonnements kann sich bis zu 7 Mal pro rollende Woche (z.B. von Dienstag bis Dienstag) und bis zu 2 Mal pro Tag für einen Kurs anmelden.
  • Sollte der Trainingsteilnehmer an der Klasse nicht teilnehmen können, muss sich der Trainingsteilnehmer mind. 4 h vor Beginn der Klasse abmelden (Early Cancel)
  • Sollte der Trainingsteilnehmer auf der Warteliste einer Klasse sein und nicht mehr damit rechnen, dass sie/er noch an der Klasse teilnehmen kann, so muss sich der Trainingsteilnehmer auch mind. 4h von der Warteliste abmelden.
  • Sollte der Trainingsteilnehmer ohne Abmeldung nicht zur Klasse erscheinen (No-Show) oder sich nicht mind. 4h vorher abmelden (Late Cancel), wird die gebuchte Klasse vom aktuell gültigen Abonnement abgezogen. Dies gilt auch, wenn der Trainingsteilnehmer kurzfristig von der Warteliste in die Klasse gelangt ist.
  • Sollte sich der Besitzer eines zeitlichen Abonnements innerhalb eines Monats 3 Mal zu spät oder gar nicht abmelden beim Nichterscheinen zu einer Klasse, so kann der Trainingsteilnehmer für 1 Woche für Anmeldungen blockiert werden.

 

  1. GESUNDHEITSFRAGEN

Der Trainingsteilnehmer bestätigt sportgesund zu sein. Aus ärztlicher Sicht bestehen keinerlei gesundheitliche Bedenken sowie keine erheblichen körperlichen Einschränkungen oder akute Verletzungen.

Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Trainingsteilnehmer selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt die Renzo Balboa AG im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.

 

  1. DIE ÜBLICHEN FLOSKELN

Die Anbieter der Website „www.balboamove.ch“ übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Informationen auf der Website.

Weiter lehnen die Anbieter der Website „www.balboamove.ch“ die Haftung in jedem Fall für allfällige direkte oder indirekte Schäden ab, die aus dem Gebrauch von Informationen und Angeboten auf der Website „www.balboamove.ch“ oder durch Zugriffe über Links auf andere Internetseiten entstehen.

Ausserdem ist die Renzo Balboa AG nicht für die unterbruchsfreihe und korrekte Funktionsweise und die damit zur Verfügung gestellten Informationen der Partnerapp „Mindbody“ und der zugehörigen Website „https://clients.mindbodyonline.com“ verantwortlich.

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Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der RENZO BALBOA AG, Zürich.

 

  1. FÜR UNS SELBSTVERSTÄNDLICH

Bei uns könnt ihr euch darauf verlassen, dass

  • das Verständnis für den Kunden bzgl. der Beschaffenheit, Qualität und des Nutzungszweck durch faires und transparentes Marketing für den Verkauf von Produkten/Dienstleistungen gewährleistet ist;
  • Marketing-, Werbe- und Verkaufsinformationen nicht missverständlich sind;
  • die sprachliche Verständlichkeit von vertraglichen Bestimmungen und technischen Anweisungen garantiert ist und weder Preisangaben noch Offerten verwirrend oder missverständlich sind.
  • die Betriebshaftpflichtversicherung eine angemessene Deckungssumme aufweist;
  • wir stets sämtliche Gesetze, Verordnungen und offizielle Richtlinien befolgen.